Cyberattacke auf die IHK-Organisation: Update aus den IHKs
29. September 2022
Die Frage ist nicht OB, sondern nur WANN! Dies gilt für jedes Unternehmen von der Zahnarztpraxis bis zum Handwerkerbetrieb. Fast immer stehen bei solchen Aktionen Lösegeldzahlungen im Vordergrund. Neben den Vorgaben der DSGVO muss zu solch einem Ereignis ein entsprechendes Expertennetzwerk zur Verfügung stehen.
Diese Spezialisten werden in sogenannten Cyberschutzversicherungen gebündelt und stehen versicherten im Schadenfall von der Forensik bis hin zum Verhandlungsführer exklusiv zur Verfügung. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Cyberkriminalität: Angriff auf Server der Handelskammern hält an (handelsblatt.com)